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Sie besetzen freie Stellen mit arbeitsuchenden oder arbeitslosen Bewerberinnen oder Bewerbern. Wir können Sie dabei mit einer finanziellen Förderung unterstützen.
Der Eingliederungszuschuss (kurz: EGZ) ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Voraussetzungen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie den Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie offene Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern besetzen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen.
Sie müssen den Antrag für einen Eingliederungszuschuss stellen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen.
Eine Förderung ist möglich, wenn …
- bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zunächst eine geringere Arbeitsleistung als üblich zu erwarten ist und deshalb eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist.
- der Eingliederungszuschuss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verbessert, dauerhaft eine Beschäftigung aufzunehmen.
Das Beschäftigungsverhältnis kann allerdings nur dann gefördert werden, wenn die Vermittlung in eine ungeförderte Beschäftigung aus persönlichen Gründen (zum Beispiel wegen gesundheitlicher Einschränkungen, längerer oder häufigerer Zeiten der Arbeitslosigkeit) erschwert ist.